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Glossarbegriff

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Rechtsrahmen für die anteilige Versorgung von Bewohnern mit lokal erzeugtem Strom.

  • Kompakte Definition mit direktem Praxisbezug.
  • Einordnung für Umsetzung, Betrieb und Entscheidung.
  • Weiterführende Links für vertiefende Inhalte.

Erklärung

GGV beschreibt die strukturierte Teilversorgung von Hausstrom und Mietparteien, ohne dass der Betreiber als klassischer Vollversorger auftreten muss.

Warum ist das wichtig?

GGV reduziert Eintrittsbarrieren für Vermieter und macht Projekte besser skalierbar.